Import mit Kreuz verordnet – darf das rabattierte Original abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgende Verordnung zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 104077501) erhalten:
Lercaprel 20 mg/10 mg PZN 10118234 Emra med N3 100 St.
Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt.
Bei Eingabe in die EDV wird als Austausch das Original Zanipress, PZN 00470059, als Rabattarzneimittel angezeigt. Möchte man trotzdem bei dem verschriebenen und mit Aut-idem-Kreuz versehenen Lercaprel bleiben, bekommt man folgende Meldung:
„Trotz Aut-idem-Kreuz fordern Kostenträger die Abgabe eines rabattierten Original- oder Importartikels. Bitte prüfen Sie, ob Sie im Anschluss ein entsprechendes Sonderkennzeichen setzen, oder eine erneute Rabattvertragssuche durchführen.“
Was bedeutet das für uns? Dürfen wir nicht den mit Kreuz verordneten Import abgeben?
Antwort
Da Importe und ihre Bezugsoriginale als identisch angesehen werden, schützt in diesem Fall auch ein Aut-idem-Kreuz nicht vor einem Austausch. Sie müssten also in Ihrem Fall trotz des Kreuzes den verordneten Import gegen das zugehörige Rabattarzneimittel (= das Original) austauschen. Der Arzt hat bei den Ersatzkassen jedoch gem. § 5 Abs. 9 Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen die Möglichkeit, durch einen Hinweis wie aus ”medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch“ auf dem Rezept zu unterbinden, dass ein Austausch in der Apotheke stattfinden soll. Diesbezüglich sollten Sie Rücksprache mit dem Arzt halten, ansonsten müssten Sie das rabattierte Original abgeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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