Import mit Kreuz verordnet – darf das rabattierte Original abgegeben werden?

Wir haben folgende Verordnung zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 104077501) erhalten:
Lercaprel 20 mg/10 mg PZN 10118234 Emra med N3 100 St.
Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt.

Bei Eingabe in die EDV wird als Austausch das Original Zanipress, PZN 00470059, als Rabattarzneimittel angezeigt. Möchte man trotzdem bei dem verschriebenen und mit Aut-idem-Kreuz versehenen Lercaprel bleiben, bekommt man folgende Meldung:
„Trotz Aut-idem-Kreuz fordern Kostenträger die Abgabe eines rabattierten Original- oder Importartikels. Bitte prüfen Sie, ob Sie im Anschluss ein entsprechendes Sonderkennzeichen setzen, oder eine erneute Rabattvertragssuche durchführen.“

Was bedeutet das für uns? Dürfen wir nicht den mit Kreuz verordneten Import abgeben?

Antwort

Da Importe und ihre Bezugsoriginale als identisch angesehen werden, schützt in diesem Fall auch ein Aut-idem-Kreuz nicht vor einem Austausch. Sie müssten also in Ihrem Fall trotz des Kreuzes den verordneten Import gegen das zugehörige Rabattarzneimittel (= das Original) austauschen. Der Arzt hat bei den Ersatzkassen jedoch gem. § 5 Abs. 9 Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen die Möglichkeit, durch einen Hinweis wie aus ”medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch“ auf dem Rezept zu unterbinden, dass ein Austausch in der Apotheke stattfinden soll. Diesbezüglich sollten Sie Rücksprache mit dem Arzt halten, ansonsten müssten Sie das rabattierte Original abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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