Import mit Kreuz AV – muss ein rabattiertes Generikum abgegeben werden?

Wir haben ein Rezept über „Duodart 0,5 mg/0,4 mg HKP 90 St. N3 Ori PZN 01494524“ erhalten. Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt. Der Import der verordneten Firma ist AV gemeldet und nicht lieferbar.

Da das Aut-idem-Kreuz gesetzt ist, aber wir den Arzt nicht erreichen, fragen wir uns, was wir nun abgeben dürfen.

Der Patient wünscht kein Generikum, allerdings gäbe es dort verschiedene Rabattartikel.

Antwort

Das Aut-idem-Kreuz verhindert den Austausch auf ein Generikum, daran ändern auch die Rabattverträge und der AV-Status des Präparates nichts. Sie nehmen nun eine Abgabe im importrelevanten Markt nach § 13 Rahmenvertrag vor. Demnach dürfen Sie frei zwischen Original und Importen wählen, solange Sie unterhalb des Preisankers bleiben (= Preis des verordneten Imports). Da es in diesem Fall Importe gibt, die preisgünstig sind und somit für Ihr Einsparziel zählen, sollten Sie einen dieser Importe abgeben, sofern Ihr Einsparziel noch nicht erreicht ist. Andernfalls ist auch die Abgabe des Originals möglich, da dieses günstiger ist als der verordnete Import. Maßgeblich für den Preisvergleich ist der VK abzüglich aller Rabatte.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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