Import mit Kreuz – Austausch auf Original erlaubt

Soweit wir wissen, dürfen Aut-idem-Kreuze durch uns nicht mehr verändert werden.

Gilt das auch für Rezepte über Import bzw. Original? Wir haben eine Verordnung über einen Xigduo-Import, der als AV gekennzeichnet, aber noch gelistet ist. Das Original ist kein Rabattartikel. Dürfen wir nur den einen verordneten Import abgeben?

Antwort

Sie haben ganz Recht, dass Apotheken mittlerweile das Aut-idem-Kreuz nicht mehr wie noch in der Coronapandemie nach Rücksprache mit dem Arzt aufheben können. Dies ist nur durch die Praxis selbst möglich. Das Aut-idem-Kreuz verhindert jedoch keinen Austausch zwischen Original und Import, da diese als identisch gelten. Wurde ein nicht rabattierter Import mit Kreuz verordnet und das Original, auf das sich der Import bezieht, ist rabattiert, dann muss ein Austausch auf den Rabattartikel erfolgen und umgekehrt. Falls in Ihrem Fall kein Rabattvertrag zu beachten ist, wäre natürlich der Austausch zwischen verordnetem Import und Original trotzdem möglich. Allerdings müssten Sie die Preisankerüberschreitung auf dem Rezept dokumentieren, da das abgegebene Original teurer ist als der verordnete Import.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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