Import mit Aut-idem-Kreuz: Darf trotzdem ausgetauscht werden?

Wir haben folgendes Problem und wissen nicht, wie wir verfahren sollen:

Auf einer Verordnung mit Aut-idem-Kreuz steht „Elontril 150 mg (Kohlpharma) Ret 3 x 30 Kaps N3“ (Krankenkasse: AOK Rheinland, IK 104212505).

Dieser Reimport ist allerdings nicht lieferbar. Das Original wäre lieferbar, ist aber teurer, ebenso wie ein anderer Reimport, der ebenfalls teurer wäre. Was ist zu tun?

Antwort:

Zunächst einmal verhindert das Aut-idem-Kreuz einen Austausch auf ein Generikum. Innerhalb der Original-Import-Gruppe muss jedoch ein Austausch gegen einen Rabattartikel erfolgen. Ist kein Rabattartikel vorrangig abzugeben (wie im vorliegenden Fall, da es bei der AOK keine Rabattarzneimittel dieses Wirkstoffes gibt), dann darf das abzugebende Arzneimittel nicht teurer sein, als das namentlich verordnete (hier Kohlpharma).

Für den Preisvergleich wird der Netto-VK herangezogen: 

Ausgehend vom Rahmenvertrag dürften Sie also nur den günstigeren Import von CCPharma abgeben. Der vdek-Vertrag und ebenso der Regionalliefervertrag in Nordrhein erlauben jedoch das folgende Vorgehen:

ALV NRW

„(7) Ist zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung weder das verordnete Importarzneimittel noch ein anderes Importarzneimittel lieferbar, das nicht teurer ist als das verordnete, ist die Apotheke berechtigt, ein höherpreisiges Importarzneimittel oder das Originalarzneimittel abzugeben. Hierzu ist vor der Abgabe Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu halten, auf dem Verordnungsblatt die Rücksprache mit dem Arzt zu dokumentieren und das Sonderkennzeichen „Nichtverfügbarkeit“ (2567024) aufzudrucken. Auf Nachfrage hat die Apotheke die Nichtverfügbarkeit des verordneten Importarzneimittels nachzuweisen.“

Sie dürfen demnach nach Rücksprache mit dem Arzt auch ein höherpreisiges Präparat oder das Original abgeben. Die Notiz über die Rücksprache sowie die Sonder-PZN sind auf die Verordnung aufzubringen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung