Muss man beim Vergleich Original vs. Import auch im Namen abweichende Präparate berücksichtigen?
Folgende Frage zum Thema Original oder Reimport diskutieren wir momentan im Team:
Spielt es beim Austausch innerhalb der Original-Reimport-Gruppe eine Rolle, ob beide Präparate namensgleich sind?
Darf auch bei unterschiedlichen Namen ausgetauscht werden – selbst wenn ein Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde?
Antwort
Grundsätzlich sind bezugnehmende Importe und Originale in rechtlicher Hinsicht als identische Präparate zu behandeln, wenn diese in der EDV in einer Original-Import-Gruppe miteinander verknüpft sind. Dies bedeutet, dass die Importe bezugnehmend auf das jeweilige Original zugelassen wurden. Das gilt auch dann, wenn das Importarzneimittel einen anderen Namen trägt – sei es ein Name in einer anderen Sprache oder auch etwas vollkommen anderes. Auch wenn bei einem Arzneimittel, zu dem Importarzneimittel existieren, ein Aut-idem-Kreuz gesetzt ist, können und müssen Sie in bestimmten Fällen einen Austausch auf anders benannte Arzneimittel vornehmen (zum Beispiel, wenn Ihnen ein Rabattvertrag dies vorschreibt).
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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