Muss man beim Ver­gleich Original vs. Import auch im Namen ab­wei­chende Präparate berück­sichtigen?

Folgende Frage zum Thema Original oder Reimport diskutieren wir momentan im Team:
Spielt es beim Aus­tausch inner­halb der Original-Reimport-Gruppe eine Rolle, ob beide Präparate namens­gleich sind?

Darf auch bei unter­schiedlichen Namen ausge­tauscht werden – selbst wenn ein Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde?

Antwort

Grund­sätzlich sind bezug­nehmende Importe und Originale in recht­licher Hinsicht als identische Präparate zu behandeln, wenn diese in der EDV in einer Original-Import-Gruppe mit­einander verknüpft sind. Dies bedeutet, dass die Importe bezug­nehmend auf das jeweilige Original zuge­lassen wurden. Das gilt auch dann, wenn das Import­arznei­mittel einen anderen Namen trägt – sei es ein Name in einer anderen Sprache oder auch etwas voll­kommen anderes. Auch wenn bei einem Arznei­mittel, zu dem Import­arznei­mittel existieren, ein Aut-idem-Kreuz gesetzt ist, können und müssen Sie in bestimmten Fällen einen Aus­tausch auf anders benannte Arznei­mittel vor­nehmen (zum Beispiel, wenn Ihnen ein Rabatt­ver­trag dies vorschreibt).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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