Identische Rezepte mit identischem Ausstellungsdatum – ist die Belieferung erlaubt?

Wir haben einen Patienten, der mehrere Packungen eines Arzneimittels benötigt. Der Arzt hat diese Packungen jetzt auf zwei Rezepte verteilt, die aber das gleiche Ausstellungsdatum tragen.

Dürfen wir die Rezepte beliefern?

Antwort

Nach § 8 Rahmenvertrag dürfen mehrere Packungen in einer Verordnungszeile aufgeschrieben sein oder auf mehrere Verordnungszeilen aufgeteilt werden. Eine Begrenzung der Verordnungsmenge bis zur Nmax bzw. Vorgaben für die Verordnung von Vielfachen der Nmax gibt es seit Inkrafttreten des aktuellen Rahmenvertrags im Juli 2019 in der Regelversorgung nicht mehr (ggf. sollten Sie Ihren Rahmenvertrag auf abweichende Regelungen prüfen).

Aber auch identische Verschreibungen auf zwei Rezepten sind generell erlaubt. In der Vergangenheit gab es jedoch schon mal Retaxierungen mit der Begründung einer offensichtlich fehlerhaften Doppelverordnung. Um dies vor allem bei exakt gleichlautenden Verordnungen auszuschließen, reicht jedoch schon ein kleiner Hinweis auf dem Rezept, dass es sich nicht um eine Doppelverordnung handelt. Hierzu sollten Sie sich die Richtigkeit der zwei identischen Rezepte vom Arzt in Rücksprache bestätigen lassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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