Ibuprofen-Wirkstoffverordnung – was ist abzugeben?

Wir haben ein Rezept zulasten der AOK erhalten, auf dem der Arzt einem erwachsenen Patienten „Ibuprofen 400 mg N1“ verordnet hat.

Dürfen wir ein verschreibungs­pflichtiges Ibuprofen zulasten der Kranken­kasse abgeben oder sollen wir dem Kunden Ibuprofen 400 mg als apotheken­pflichtiges Arznei­mittel mit­geben, welches er dann selbst bezahlen müsste?

Antwort

Hat der Arzt dem Patienten auf einem Muster-16-Rezept (normales rosa Rezept) diesen Wirkstoff verschrieben, dann kann auch ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, welches von der Kasse erstattet wird, abgegeben werden. Bei einer reinen Wirkstoffverordnung müssen Sie dann ein Rabattarzneimittel bzw. sofern es keine Rabattverträge gibt, eines der vier preisgünstigsten Präparate auswählen. Hat der Arzt jedoch namentlich ein apothekenpflichtiges Präparat verordnet, dann darf nicht auf ein verschreibungspflichtiges getauscht werden – auch nicht, wenn dieses rabattiert ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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