Hylo-Comod bei Sjögren-Syndrom?
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Darf man „Hylo-Comod Augentropfen“ (PZN 11661302) beim Sjögren-Syndrom zulasten der GKV abgeben?
Antwort:
Bei Hylo-Comod Augentropfen handelt es sich um ein Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter:
Diese sind ausnahmslos nur dann erstattungsfähig zulasten der GKV, wenn sie in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des G-BA aufgeführt sind.
Hylo-Comod ist nicht in Anlage V AM-RL gelistet und daher nicht zulasten der GKV abgabefähig.
Dies kann man schnell und einfach über die DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ prüfen:
Das Hylo-Gel (gleicher Hersteller) wiederum, das ebenfalls Hyaluronsäure als Wirkstoff enthält, ist in Anlage V zu finden und, zunächst befristet bis zum 06. Februar 2019, unter folgenden Bedingungen zulasten der GKV erstattungsfähig:
Es sollte also mit dem Arzt Rücksprache gehalten und ggf. die Verordnung auf das erstattungsfähige Produkt geändert werden.
Stand: September 2016
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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