Hylo-Comod bei Sjögren-Syndrom?

Darf man „Hylo-Comod Augentropfen“ (PZN 11661302) beim Sjögren-Syndrom zulasten der GKV abgeben?

Antwort:

Bei Hylo-Comod Augentropfen handelt es sich um ein Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter:

Diese sind ausnahmslos nur dann erstattungsfähig zulasten der GKV, wenn sie in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des G-BA aufgeführt sind.

Hylo-Comod ist nicht in Anlage V AM-RL gelistet und daher nicht zulasten der GKV abgabefähig.

Dies kann man schnell und einfach über die DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ prüfen:

Das Hylo-Gel (gleicher Hersteller) wiederum, das ebenfalls Hyaluronsäure als Wirkstoff enthält, ist in Anlage V zu finden und, zunächst befristet bis zum 06. Februar 2019, unter folgenden Bedingungen zulasten der GKV erstattungsfähig:

Es sollte also mit dem Arzt Rücksprache gehalten und ggf. die Verordnung auf das erstattungsfähige Produkt geändert werden.

Stand: September 2016

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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