Hydroclean plus auf GKV-Rezept beliefern?
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Wir haben eine Verordnung über das Medizinprodukt Hydroclean plus cm (PZN 0127404) erhalten (Krankenkasse: IKK Südwest, IK 109303301). Das Produkt ist allerdings nicht in der G-BA-Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgeführt.
Dürfen wir es somit nicht beliefern?
Antwort:
Hydroclean ist zwar ein Medizinprodukt, wird aber zu den Verbandstoffen und Pflastern gezählt und darf daher zulasten der GKV abgegeben werden:
In § 31 SGB V ist die Erstattung von Verbandstoffen wie folgt verankert:
31 SGB V
„(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“
Zu den Medizinprodukten zählen die folgenden Gruppen:
Nur Medizinprodukte mit Arzneicharakter müssen in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gelistet sein, um von den Kassen erstattet zu werden.
Verbandstoffe, Blut- und Harnteststreifen sowie Hilfsmittel sind von den Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie nicht betroffen und können daher zulasten einer GKV abgegeben werden, ohne in der Anlage V zu stehen.
Beachten Sie auch, dass die Abrechnung der Verbandstoffe zu dem von der jeweiligen Krankenkasse festgelegten Vertragspreis erfolgt => vgl. Abbildung oben für die IKK Südwest.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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