Hydroclean plus auf GKV-Rezept beliefern?

Wir haben eine Verordnung über das Medizinprodukt Hydroclean plus cm (PZN 0127404) erhalten (Krankenkasse: IKK Südwest, IK 109303301). Das Produkt ist allerdings nicht in der G-BA-Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgeführt.
Dürfen wir es somit nicht beliefern?

Antwort:

Hydroclean ist zwar ein Medizinprodukt, wird aber zu den Verbandstoffen und Pflastern gezählt und darf daher zulasten der GKV abgegeben werden:

In § 31 SGB V ist die Erstattung von Verbandstoffen wie folgt verankert:

31 SGB V

„(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“

Zu den Medizinprodukten zählen die folgenden Gruppen:

Nur Medizinprodukte mit Arzneicharakter müssen in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gelistet sein, um von den Kassen erstattet zu werden.

Verbandstoffe, Blut- und Harnteststreifen sowie Hilfsmittel sind von den Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie nicht betroffen und können daher zulasten einer GKV abgegeben werden, ohne in der Anlage V zu stehen.

Beachten Sie auch, dass die Abrechnung der Verbandstoffe zu dem von der jeweiligen Krankenkasse festgelegten Vertragspreis erfolgt => vgl. Abbildung oben für die IKK Südwest.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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