Human­arznei­mittel für Tiere – Korrektur­möglichkeit bei fehlendem Um­widmungs­vermerk?

Wir haben bei uns in der Apotheke in letzter Zeit immer mal wieder tier­ärztliche Ver­ordnungen, in denen hin und wieder Angaben fehlen. Öfters fehlt der Umwidmungs­vermerk oder manchmal die Kontakt­angaben des Tier­halters.

Ist es für die Dokumentation in der Apotheke möglich, dass wir nach telefonischer Rück­sprache mit dem Tier­arzt oder der Tier­ärztin diese Angaben mit Unter­schrift und Datum ergänzen, oder brauchen wir tat­sächlich ein komplett neues Rezept?

Antwort

Vorgaben für Korrektur­möglich­keiten bei tier­ärztlichen Ver­schreibungen gibt es nicht. Streng genommen sind die Rezepte bei fehlender Dosierungs­angabe, fehlenden Kontakt­angaben des Tier­halters bzw. der Tierhalterin oder fehlendem Umwidmungs­vermerk nicht korrekt ausge­stellt und somit nicht belieferbar. Wir würden Ihnen empfehlen, dies­bezüglich einmal mit dem zuständigen Amts­apotheker bzw. der zuständigen Amts­apothekerin Rück­sprache zu halten, ob in diesen Fällen (ggf. nach tier­ärztlicher Rück­sprache) die entsprechenden Angaben von Ihnen ergänzt werden dürfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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