Humanarzneimittel für Tiere – Korrekturmöglichkeit bei fehlendem Umwidmungsvermerk?
Wir haben bei uns in der Apotheke in letzter Zeit immer mal wieder tierärztliche Verordnungen, in denen hin und wieder Angaben fehlen. Öfters fehlt der Umwidmungsvermerk oder manchmal die Kontaktangaben des Tierhalters.
Ist es für die Dokumentation in der Apotheke möglich, dass wir nach telefonischer Rücksprache mit dem Tierarzt oder der Tierärztin diese Angaben mit Unterschrift und Datum ergänzen, oder brauchen wir tatsächlich ein komplett neues Rezept?
Antwort
Vorgaben für Korrekturmöglichkeiten bei tierärztlichen Verschreibungen gibt es nicht. Streng genommen sind die Rezepte bei fehlender Dosierungsangabe, fehlenden Kontaktangaben des Tierhalters bzw. der Tierhalterin oder fehlendem Umwidmungsvermerk nicht korrekt ausgestellt und somit nicht belieferbar. Wir würden Ihnen empfehlen, diesbezüglich einmal mit dem zuständigen Amtsapotheker bzw. der zuständigen Amtsapothekerin Rücksprache zu halten, ob in diesen Fällen (ggf. nach tierärztlicher Rücksprache) die entsprechenden Angaben von Ihnen ergänzt werden dürfen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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