Humanarzneimittel für Tiere – muss eine Umwidmung gekennzeichnet sein?
Wir haben eine Frage zur Verordnung von Humanarzneimitteln für Tiere: Dürfen solche Rezepte ohne Umwidmung beliefert werden?
Wenn nein, reicht das Wort „Umwidmung“ aus, oder muss eine Begründung angegeben sein?
Antwort
In der tierärztlichen Verschreibung ist gemäß Art. 105 Abs. 5 VO (EU) 2019/6 im Falle einer Umwidmung ein Hinweis auf der Verordnung zu vermerken, dass es sich vorliegend um eine Umwidmung handelt. Eine weitere Begründung ist nicht notwendig. Der Zusatz „Umwidmung“ reicht dementsprechend aus.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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