Human­arznei­mittel für Tiere – muss eine Umwidmung gekenn­zeichnet sein?

Wir haben eine Frage zur Verordnung von Human­arznei­mitteln für Tiere: Dürfen solche Rezepte ohne Umwidmung beliefert werden?

Wenn nein, reicht das Wort „Umwidmung“ aus, oder muss eine Begründung ange­geben sein?

Antwort

In der tierärztlichen Verschreibung ist gemäß Art. 105 Abs. 5 VO (EU) 2019/6 im Falle einer Umwidmung ein Hinweis auf der Ver­ordnung zu ver­merken, dass es sich vor­liegend um eine Umwidmung handelt. Eine weitere Begründung ist nicht not­­wendig. Der Zusatz „Umwidmung“ reicht dement­sprechend aus.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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