Humalog KwikPen in falscher Packungsgröße verordnet – ist Stückeln erlaubt?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung über „Humalog KwikPen Junior 100 IE/ml 10 Stück 2x“ zulasten der AOK (IK: 102114819) vor.
Da es diesen KwikPen nur als 5er- und nicht als 10er-Packung gibt, würden wir gerne wissen, ob wir nun viermal die 5er-Packung (PZN: 13360355) bei diesem Rezept abgeben dürfen, um auf die ärztlich verordnete Gesamtmenge von 20 Stück zu kommen. Oder benötigen wir ein neues Rezept über die 5er-Packung bzw. ein Vielfaches dieser?
Antwort
Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine nicht eindeutige Verordnung, da das aufgeschriebene Arzneimittel in dieser Packungsgröße nicht einer Packung in der Taxe zuzuordnen ist. In diesem Fall ist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich. Klären Sie, ob es wirklich das Juniorpräparat sein soll oder doch das „normale“ Humalog. Anschließend können Sie die Arztrücksprache und die besprochenen Änderungen auf dem Rezept vermerken und mit Datum und Kürzel abzeichnen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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