Humalog KwikPen in falscher Packungsgröße verordnet – ist Stückeln erlaubt?

Uns liegt eine Verordnung über „Humalog KwikPen Junior 100 IE/ml 10 Stück 2x“ zulasten der AOK (IK: 102114819) vor.

Da es diesen KwikPen nur als 5er- und nicht als 10er-Packung gibt, würden wir gerne wissen, ob wir nun viermal die 5er-Packung (PZN: 13360355) bei diesem Rezept abgeben dürfen, um auf die ärztlich verordnete Gesamt­menge von 20 Stück zu kommen. Oder benötigen wir ein neues Rezept über die 5er-Packung bzw. ein Vielfaches dieser?

Antwort

Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine nicht eindeutige Verordnung, da das aufge­schriebene Arznei­mittel in dieser Packungs­größe nicht einer Packung in der Taxe zuzuordnen ist. In diesem Fall ist eine Rück­sprache mit dem Arzt erforderlich. Klären Sie, ob es wirklich das Junior­präparat sein soll oder doch das „normale“ Humalog. Anschließend können Sie die Arzt­rück­sprache und die besprochenen Änderungen auf dem Rezept vermerken und mit Datum und Kürzel abzeichnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung