Homöopathika für Tiere – ohne Rezept möglich?

Seit dem neuen Tier­arznei­mittel­gesetz (TAMG) von 2022 dürfen wir ohne tier­ärztliche Verordnung keine nicht­ver­schreibungs­pflichtigen Arznei­mittel für Tiere mehr ab­geben. Im Internet kursiert, dass diese Regelung für Homöopathika auf­ge­hoben wurde.

Ist das so?

Antwort

Registrierte Non-Rx-Human-Homöopathika können nach dem Urteil des BVerfG vom 29.09.2022 ohne tierärztliche Behandlungsanweisung beim Tier angewendet werden (sofern es nicht der Lebensmittelgewinnung dient). Ist das Tier als lebensmittellieferndes Tier eingestuft (festgelegt im sog. Equidenpass, ähnlich einem Kfz-Brief für ein Auto), geht dies nur auf tierärztliche Verschreibung. Die Verantwortung dafür liegt aber bei der Halterin oder dem Halter des Tieres, Apotheken sollen/müssen nur korrekt beraten und informieren (§ 20 ApBetrO) und ggf. von einer eigenmächtigen Behandlung abraten. Interessant wird dies in der Apotheke vor allem dann, wenn es sich bei dem zu behandelnden Tier um ein Pferd handelt, da bei diesen immer im Equidenpass festgelegt werden muss, ob es sich um ein lebensmittellieferndes Tier handelt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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