Muss ein Patient bei Nichtlieferbarkeit für die höhere Zuzahlung aufkommen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Einer unserer Diabetespatienten bekommt immer Trulicity, nun hat er ein Rezept über „Trulicity 4,5 mg 12 Pens“ erhalten. Leider ist diese Packungsgröße nicht lieferbar. Wir bekommen die 4er-Packung und könnten diese nach SARS-CoV-2-AMVersVO 3 x abgeben. Der Patient ist natürlich darüber nicht glücklich, da er dann 3 x 10 Euro zahlen muss und nicht nur 1 x, wie es bei der großen Packung der Fall wäre.
Gibt es hier eine Möglichkeit, die Zuzahlung zusammenzufassen?
Antwort
Leider müssen Sie hier dem Patienten dreimal die Zuzahlung in Rechnung stellen. Die Möglichkeit, Zuzahlungen zusammenzufassen, besteht nur bei Präparaten, die § 3 der Packungsgrößenverordnung unterliegen, also beispielsweise bei Hämophiliepräparaten. Somit muss der Patient in diesem Falle entweder die dreifache Zuzahlung hinnehmen oder warten, bis die große Packung wieder erhältlich ist. Je nachdem, wie lange sein Vorrat reicht, wäre dies eine denkbare Option. Oder Sie geben ihm erst eine kleine Packung ab (nach Rücksprache und Rezeptänderung) und warten ab, ob anschließend die große Packung wieder erhältlich ist. Eine andere Variante wäre vielleicht der Direktbezug: Ab und an erhält man so noch Ware, die ansonsten nicht lieferbar ist.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung