Muss ein Patient bei Nichtlieferbarkeit für die höhere Zuzahlung aufkommen?

Einer unserer Diabetes­patienten bekommt immer Trulicity, nun hat er ein Rezept über „Trulicity 4,5 mg 12 Pens“ erhalten. Leider ist diese Packungs­größe nicht lieferbar. Wir bekommen die 4er-Packung und könnten diese nach SARS-CoV-2-AMVersVO 3 x abgeben. Der Patient ist natürlich darüber nicht glücklich, da er dann 3 x 10 Euro zahlen muss und nicht nur 1 x, wie es bei der großen Packung der Fall wäre.

Gibt es hier eine Möglichkeit, die Zuzahlung zusammenzufassen?

Antwort

Leider müssen Sie hier dem Patienten dreimal die Zuzahlung in Rechnung stellen. Die Möglichkeit, Zuzahlungen zusammen­zu­fassen, besteht nur bei Präparaten, die § 3 der Packungs­größen­verordnung unter­liegen, also beispiels­weise bei Hämophilie­präparaten. Somit muss der Patient in diesem Falle entweder die dreifache Zuzahlung hin­nehmen oder warten, bis die große Packung wieder erhältlich ist. Je nachdem, wie lange sein Vorrat reicht, wäre dies eine denkbare Option. Oder Sie geben ihm erst eine kleine Packung ab (nach Rücksprache und Rezeptänderung) und warten ab, ob anschließend die große Packung wieder erhältlich ist. Eine andere Variante wäre vielleicht der Direktbezug: Ab und an erhält man so noch Ware, die ansonsten nicht lieferbar ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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