Dürfen wir diese hochpreisige Imbruvica-Verordnung beliefern?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt eine Verordnung über „6 x Imbruvica 420 mg 28 Filmtbl. N1 PZN 14332898“ vor.
Jede Packung hat einen VK von knapp 6.000 Euro. Ist bei dieser Verordnung die Abgabe der 6 Packungen erlaubt, obwohl die Gesamtmenge oberhalb des größten definierten Normbereichs Nmax liegt?
Antwort
Gemäß § 8 Absatz 1 Rahmenvertrag ist die Abgabe der Packungen, so wie sie verordnet sind, bei einer eindeutig bestimmten Verordnungzulässig. Enthält die Verordnung mehrere Zeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl an Packungen zu beliefern. Wenn auf dem Rezept also 6 x Imbruvica 420 mg 28 Filmtabletten N1 PZN 14332898 steht, ist dies eine eindeutige Verschreibung und laut § 8 Absatz 1 Rahmenvertrag so zu beliefern. Prüfen Sie bei dieser Rezeptsumme zusätzlich sorgfältig alle Formalien, damit Sie der Krankenkasse hier keinerlei Angriffspunkte für eine Retaxation bieten.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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