Hochpreiser verordnet – was ist zu tun, wenn der Rabattpartner nicht lieferbar ist?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine enorm hochpreisige Verordnung vor (7 x Genotropin Quick 12 mg, also ein Rezeptwert über 26.000 Euro), verordnet wurde das Original. Rabattiert sind verschiedene Importe, diese bekommen wir aber zurzeit nicht (ist durch Großhandelsbelege dokumentiert). Können wir dann retaxsicher das Original abgeben? Oder könnte man auch mit verschiedenen Importen stückeln – ab und an können wir solch einen (nicht rabattierten) Import bekommen, aber der Patient ist ein Kind, da ist die Frage, ob das zielführend ist.
Antwort
Beim Vergleich zwischen Original und Import müssen Sie zunächst prüfen, ob ein Rabattarzneimittel lieferbar ist. Ist dies wie von Ihnen geschildert nicht der Fall, so sollten Sie im nächsten Schritt prüfen, ob es Importe gibt, die preisgünstig im Sinne das Rahmenvertrags sind und einen Vorteil für das Einsparziel bringen. Dies trifft hier nicht zu, keiner der Importe erfüllt den vorgegebenen Preisabstand. Daher können Sie mit einer Dokumentation, dass die Rabattarzneimittel (= Importe) nicht lieferbar sind, das verordnete Original abgeben. Selbst wenn Sie ab und zu einen nicht rabattierten Import beschaffen könnten, ist die Frage, ob ein Stückeln der verordneten Menge aus unterschiedlichen Verpackungen (mal Original, mal Import) aufgrund der Verwechslungsgefahr oder potenziell abweichender Packungen nicht die Compliance gefährdet, daher würden wir dies nicht empfehlen, vor allem, wenn es keine vertragliche Pflicht dazu gibt.
Prüfen Sie bei der vorliegenden Rezeptsumme vor der Belieferung auf jeden Fall sorgfältig alle Rezeptformalien, um mögliche Retaxfallen zu vermeiden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung