Hochpreiser verordnet – was ist zu tun, wenn der Rabattpartner nicht lieferbar ist?

Uns liegt eine enorm hoch­preisige Verordnung vor (7 x Genotropin Quick 12 mg, also ein Rezept­wert über 26.000 Euro), verordnet wurde das Original. Rabattiert sind verschiedene Importe, diese bekommen wir aber zurzeit nicht (ist durch Groß­handels­belege dokumentiert). Können wir dann retax­sicher das Original abgeben? Oder könnte man auch mit verschiedenen Importen stückeln – ab und an können wir solch einen (nicht rabattierten) Import bekommen, aber der Patient ist ein Kind, da ist die Frage, ob das ziel­führend ist.

Antwort

Beim Vergleich zwischen Original und Import müssen Sie zunächst prüfen, ob ein Rabatt­arznei­mittel lieferbar ist. Ist dies wie von Ihnen geschildert nicht der Fall, so sollten Sie im nächsten Schritt prüfen, ob es Importe gibt, die preis­günstig im Sinne das Rahmen­vertrags sind und einen Vorteil für das Ein­spar­ziel bringen. Dies trifft hier nicht zu, keiner der Importe erfüllt den vorge­gebenen Preis­abstand. Daher können Sie mit einer Dokumentation, dass die Rabatt­arznei­mittel (= Importe) nicht lieferbar sind, das verordnete Original abgeben. Selbst wenn Sie ab und zu einen nicht rabattierten Import beschaffen könnten, ist die Frage, ob ein Stückeln der verordneten Menge aus unter­schiedlichen Verpackungen (mal Original, mal Import) aufgrund der Verwechslungs­gefahr oder potenziell abweichender Packungen nicht die Compliance gefährdet, daher würden wir dies nicht empfehlen, vor allem, wenn es keine vertragliche Pflicht dazu gibt.

Prüfen Sie bei der vorliegenden Rezeptsumme vor der Belieferung auf jeden Fall sorgfältig alle Rezeptformalien, um mögliche Retaxfallen zu vermeiden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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