Hochpreiser: Importe rabattiert – reicht der Arztvermerk gegen einen Austausch?

Wir haben ein Rezept zulasten der BARMER über 5 x Norditropin erhalten und sind bezüglich der Belieferung sehr unsicher. Hinzu kommt, dass der Rezept­wert bei etwa 19.000 Euro liegt. Das Rezept kommt aus einem Kranken­haus und trägt den Zusatz „Aus medizinisch-thera­peutischer Sicht nur Original erwünscht“. Es ist die PZN vom Original­produkt mit auf dem Rezept aufgetragen, allerdings ohne Aut-idem-Kreuz. Rabatt­artikel ist ein Import.

Können wir das Original beliefern, ohne dass eine Retax droht?

Antwort

Wenn der Arzt den Hinweis „Aus medizinisch-therapeutischer Sicht nur Original erwünscht“ aufgebracht hat, kann zulasten einer Ersatzkasse (z. B. BARMER) das Original abgegeben werden, wenn zusätzlich das Aut-idem-Kreuz gesetzt ist. Das ist dem Ersatzkassenvertrag zu entnehmen:

5 Abs. 9

„Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und/oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen die Abgabe des verordneten Arzneimittels erfolgen soll.“

Daher erscheint uns das Rezept ohne Aut-idem-Kreuz nicht retaxsicher. Zwar kann eine Apotheke nach Rücksprache mit dem Arzt ein gesetztes Aut-idem-Kreuz im Rahmen der SARS-CoV-2-AMVersVO aufheben, aber dass sie das Kreuz auch nachträglich setzen darf, ist nicht vereinbart.

Wollen Sie eine Retaxierung sicher umgehen, sollte der Arzt zusätzlich zum Hinweis das Aut-idem-Kreuz setzen.

Bestehen Bedenken gegen den Austausch auf das Rabattarzneimittel, können Sie diese natürlich auch mittels Pharmazeutischer Bedenken begründen und per Sonder-PZN und handschriftlicher Begründung auf dem Rezept dokumentieren. Auch dann ist die Abgabe des verordneten Originals möglich, wenn dieses das einzige Präparat ist, gegen das keine Bedenken bestehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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