Muss eine Hizentra-Mehrfachverordnung zu einer größeren Packung zusammengefasst werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir erhalten regelmäßig Verordnungen, bei denen in einer Zeile zum Beispiel „2 x Hizentra 200 mg/ml 10 g 10 x 50 ml N2“ verordnet ist. Müssten wir hier auf eine größere Packung mit 20 Flaschen austauschen, auch wenn diese eine andere Füllmenge enthält?
Wir erbitten aufgrund des Preises lieber getrennte Rezepte, um auf Nummer sicher zu gehen, aber ist dies wirklich erforderlich?
Antwort
Eine Verordnung über 2 x 10 Stück N2 eines bestimmten Arzneimittels ist eine eindeutige Verordnung. Solche Mehrfachverordnungen müssen gemäß Rahmenvertrag genau mit der verordneten Menge an Packungen beliefert werden – die Suche nach kostengünstigeren „Bündelungsmöglichkeiten“ ist nicht erforderlich. Daher können Sie das Rezept so beliefern, eine neue Verordnung über einzelne Packungen ist nach unserer Einschätzung nicht nötig.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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