Muss eine Hizentra-Mehr­fach­ver­ordnung zu einer größeren Packung zusam­men­ge­fasst werden?

Wir erhalten regel­mäßig Verordnungen, bei denen in einer Zeile zum Beispiel „2 x Hizentra 200 mg/ml 10 g 10 x 50 ml N2“ verordnet ist. Müssten wir hier auf eine größere Packung mit 20 Flaschen aus­tauschen, auch wenn diese eine andere Füll­menge enthält?

Wir erbitten aufgrund des Preises lieber getrennte Rezepte, um auf Nummer sicher zu gehen, aber ist dies wirklich erforderlich?

Antwort

Eine Verordnung über 2 x 10 Stück N2 eines bestimmten Arznei­mittels ist eine eindeutige Verordnung. Solche Mehr­fach­ver­ordnungen müssen gemäß Rahmen­vertrag genau mit der verordneten Menge an Packungen beliefert werden – die Suche nach kosten­günstigeren „Bündelungs­möglichkeiten“ ist nicht erforderlich. Daher können Sie das Rezept so beliefern, eine neue Verordnung über einzelne Packungen ist nach unserer Ein­schätzung nicht nötig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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