Reicht der Hinweis auf eine vorliegende Opiatsubstitution zur Verordnung von Abführmitteln?
Bei einem Erwachsenen wurde zulasten der AOK Nordost „Bifiteral PZN 1476532 1000 ml N3“ mit dem Zusatz „Diagnose bei Opiatsubstitution“ verordnet.
Ist diese Diagnose bei Erwachsenen zulässig, damit es die AOK übernimmt?
Antwort
In Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie finden Sie die OTC-Übersicht der verordnungsfähigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Unter dem Punkt „Abführmittel“ findet sich Folgendes:
Anlage I AM-RL
„Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.“
Die Opioidtherapie deckt nach unserer Einschätzung auch eine Opiatsubstitution ab, sodass Sie das Präparat zulasten der AOK abgeben können.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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