Herstellerneutrale Verordnung: Ist Original oder Import gemeint?

Verordnet wurde zulasten der AOK-Rheinland/Hamburg (IK 104212505):
„Litalir 500 mg 100 Hartkapseln N3 zweihundert!!!“

Zusätzlich hat der Arzt ein Aut-idem-Kreuz gesetzt, auf Nachfrage wurde uns aber mitgeteilt, dass eine Angabe der Firma mit der Arzt-EDV nicht möglich sei.

Unsere EDV zeigt ein Rabattarzneimittel an (Syrea 500 mg) und jetzt fragen wir uns zum einen, von welcher Firma wir bei obigem Rezept ausgehen müssen und zum anderen, ob man trotz Aut-idem-Kreuz das Rabattarzneimittel abgeben müsste?

Antwort:

Grundsätzlich verhindert das Aut-idem-Kreuz einen Austausch auf ein rabattiertes Generikum, ein Austausch zwischen Original und bezugnehmenden Importen ist jedoch möglich. Da es sich bei Syrea nicht um ein Importpräparat im Verhältnis zu Litalir handelt, sondern um ein Generikum, ist ein Austausch auf das Rabattarzneimittel hier durch das Aut-idem-Kreuz verboten.

Ist keine Firma aufgedruckt (herstellerneutrale Verordnung), dann gingen in der Vergangenheit einige Kassen vom günstigsten Import aus und retaxierten auf diesen Preis.

Nach der Novellierung des § 3 des Rahmenvertrags geht aber die aktuelle Auffassung dahin, dass bei solchen herstellerneutralen Verordnungen das Original gemeint ist. In Ihrem Fall können Sie also vom Original von Bristol-Myers Squibb ausgehen.

Nun müssen Sie noch die Entscheidung treffen, ob Sie anstelle des Originals einen 15/15-Import abgeben. Dazu zählen alle 15/15-Importe, die bezugnehmend auf Litalir zugelassen wurden, auch wenn sie einen abweichenden Namen haben. Im vorliegenden Fall gibt es sowohl preisgünstige Litalir-Importe als auch preisgünstige Hydrea-Importe.

Sofern Sie Ihre Importquote bei der vorliegenden Krankenkasse bereits erfüllt haben, können Sie das Original abgeben. Ist die Quote noch nicht erfüllt, müssten Sie bei einer Original-Abgabe einen Importmalus in Kauf nehmen, wenn Sie die Quote nicht mit der Abgabe anderer Importe erreichen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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