Heilungsmöglichkeiten bei Muster-16-Rezepten

Wir haben ein Rezept über Valproin­säure Ret. 500 N3 ohne Nennung der Firma bekommen.

Dürfen wir nach Rück­sprache mit dem Arzt die Firma ergänzen, oder hat sich etwas geändert?

Antwort

Nein, in Bezug auf die Heilungs­möglichkeiten einer Verordnung nach § 6 Rahmen­vertrag hat sich nichts geändert. Sie dürfen sowohl die PZN als auch den Firmen­namen nach Rück­sprache mit dem Arzt selbst ergänzen. Wir empfehlen, die erfolgte Rück­sprache eben­falls auf der Verordnung zu doku­mentieren (§ 6 Abs. 2 Buchst. c Rahmen­vertrag).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung