Heilungsmöglichkeiten bei Muster-16-Rezepten
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept über Valproinsäure Ret. 500 N3 ohne Nennung der Firma bekommen.
Dürfen wir nach Rücksprache mit dem Arzt die Firma ergänzen, oder hat sich etwas geändert?
Antwort
Nein, in Bezug auf die Heilungsmöglichkeiten einer Verordnung nach § 6 Rahmenvertrag hat sich nichts geändert. Sie dürfen sowohl die PZN als auch den Firmennamen nach Rücksprache mit dem Arzt selbst ergänzen. Wir empfehlen, die erfolgte Rücksprache ebenfalls auf der Verordnung zu dokumentieren (§ 6 Abs. 2 Buchst. c Rahmenvertrag).
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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