Hash-Code – welche Zeitangabe bei Dronabinol-Rezepten?
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Wir haben vom Rechnungszentrum ein Dronabinol-Rezept zurückbekommen, weil der Hash-Code nicht mit dem auf dem Rezept aufgedruckten Abgabedatum übereinstimmte. Der Hintergrund ist, dass wir den Preis für das Rezept erst nach der Abgabe berechnet haben.
Wir dachten, dass das Abgabedatum ausschlaggebend ist und nicht der Zeitpunkt der Berechnung?!
Antwort
Bei Rezepturen, die Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder Dronabinol enthalten, muss bei der Erstellung des Hash-Codes das Herstellungsdatum auf das Abgabedatum geändert und der Zeitpunkt mit 00:00 angegeben werden.
Die Angabe finden Sie in der Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V, Version 35 unter dem Abschnitt 4.14.1c:
Technische Anlage 1 Arzneimittelabrechnungsvereinbarung
„Der Zeitstempel (ZDC-04) ist aus dem Abgabedatum und dem Zeitpunkt ‚00:00‘ zu bilden.“
Das Herstellungsdatum muss also immer auf das Abgabedatum geändert werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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