Harvoni: Kann trotz Importverordnung das Original abgegeben werden?

Uns liegt eine Verordnung zulasten der Barmer GEK über Harvoni vor, wobei der Arzt den Importeur Milinda mit Aut-idem-Kreuz verordnet hat. Der Import ist allerdings teurer als das Original von Gilead. Dürfen wir das Original ohne Rezeptänderung abgeben?

Antwort:

Original und Import gelten als identisch und dürfen auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz ausgetauscht werden, sodass das günstigere Original abgegeben werden dürfte. Wichtiger ist jedoch in diesem Fall der bestehende Rabattvertrag über das Original, der beachtet werden muss.

Gemäß § 5 Abs. 1 Rahmenvertrag muss das rabattierte Original vorrangig abgegeben werden. 

5 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Die Apotheken sind zur Abgabe von preisgünstigen importierten Arzneimitteln an Versicherte nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 verpflichtet. Dies gilt nicht für Arzneimittel, die aufgrund von Sprechstundenbedarfsverordnungen an Vertragsärzte abgegeben werden. Die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels. § 4 Absatz 2 und 3 gelten entsprechend. 5 Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel nicht zustande, gelten die Sätze 1 und 2.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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