Harvoni: Kann trotz Importverordnung das Original abgegeben werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt eine Verordnung zulasten der Barmer GEK über Harvoni vor, wobei der Arzt den Importeur Milinda mit Aut-idem-Kreuz verordnet hat. Der Import ist allerdings teurer als das Original von Gilead. Dürfen wir das Original ohne Rezeptänderung abgeben?
Antwort:
Original und Import gelten als identisch und dürfen auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz ausgetauscht werden, sodass das günstigere Original abgegeben werden dürfte. Wichtiger ist jedoch in diesem Fall der bestehende Rabattvertrag über das Original, der beachtet werden muss.
Gemäß § 5 Abs. 1 Rahmenvertrag muss das rabattierte Original vorrangig abgegeben werden.
5 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Die Apotheken sind zur Abgabe von preisgünstigen importierten Arzneimitteln an Versicherte nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 verpflichtet. Dies gilt nicht für Arzneimittel, die aufgrund von Sprechstundenbedarfsverordnungen an Vertragsärzte abgegeben werden. Die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels. § 4 Absatz 2 und 3 gelten entsprechend. 5 Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel nicht zustande, gelten die Sätze 1 und 2.“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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