Handschriftliche Korrektur des Arztes möglich?
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Wir haben eine Verordnung vorliegen, bei der ursprüngliche Kostenträger durchgestrichen und ein neuer, die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, ergänzt wurde. Das Rezept wurde an dieser Stelle von der Ärztin abgestempelt und abgezeichnet.
Ist dies ausreichend oder brauchen wir eine neue Verordnung?
Antwort
Auch Ärzte können Rezepte handschriftlich korrigieren. In der Arzneimittel-Richtlinie findet sich unter Abschnitt E § 11 Abs. 1 Folgendes:
11 Abs. 1 Abschnitt E der AM-RL
„[…] Änderungen und Ergänzungen zu einer ausgestellten Verordnung bedürfen der erneuten Unterschrift der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes mit Datumsangabe. […]“
Änderungen und Ergänzungen müssen also mit einer erneuten Unterschrift des Arztes mit Datumsangabe versehen werden. Ist dies der Fall, brauchen Sie kein neu ausgestelltes Rezept.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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