Handschriftlich gesetztes Aut-idem-Kreuz nur mit Unterschrift
Uns liegt ein GKV-Muster-16-Rezept über Somatuline Autogel 120 mg Inj.-Lsg. i. e. Fertigspr. 1 St. N1 mit Dosierung vor. Es handelt sich hierbei um ein teures Arzneimittel. Ein Aut-idem-Kreuz wurde handschriftlich mit Kurzzeichen des Arztes gesetzt.
Benötigen wir auch noch einen Stempel für das Setzen des Aut-idem-Kreuzes?
Antwort
Handschriftliche Änderungen auf einem Kassenrezept müssen Ärztinnen und Ärzte mit Unterschrift und Datum bestätigen.
Dazu ein Auszug aus den Verordnungshinweisen der KV Nordrhein:
Verordnungshinweis der KV Nordrhein
„Handschriftliche Änderungen auf einem Kassenrezept müssen Ärzte mit Unterschrift und Datum bestätigen. Wenn Datum und Unterschrift des Arztes fehlen, wird laut Bundessozialgericht nicht nur die Ergänzung ungültig, sondern die gesamte Verordnung.“
Beim Durchstreichen/Überschreiben oder bei Ergänzungen auf Papier-Kassenrezepten müssen Ärztinnen und Ärzte dies also mit Datum und Unterschrift bestätigen. Dies gilt auch für handschriftlich ausgestellte Rezepte, wenn beispielsweise durch „gequetschte“ oder schräg geschriebene Mengenangaben eine nachträgliche Änderung zu erkennen ist. Mit der Autorisierung soll die vertragsärztliche Verordnung vor jeglicher nachträglichen Veränderung geschützt werden. Bei fehlender Bestätigung kann die Apotheke das Rezept nicht beliefern; eine telefonische Arztrücksprache reicht nach Ansicht des Bundessozialgerichts nicht aus.
Ein Stempel ist daher nicht notwendig, aber das Datum seiner Korrektur sollte der Arzt noch neben seiner Unterschrift ergänzen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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