Handelt es sich um ein verordnungsfähiges Medizinprodukt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt ein Rezept für ein Kind über „Pari NACl Inhalationslösung Amp 20 x 2,5 ml N1 (PZN 03109789)“ zulasten der IKK classic (IK 103500693) vor.
Dürfen wir dieses beliefern?
Antwort:
Pari NaCl Inhalationsampullen sind als Medizinprodukt gelistet. Hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit ist bei Medizinprodukten mit Arzneimittelcharakter zu prüfen, ob das jeweilige Präparat in der Anlage V der erstattungsfähigen Medizinprodukte des G-BA aufgeführt ist. Für die Pari NaCl-Lösung ist dort zu finden:
Damit ist eine Verordnung und Erstattung unter den dort vorgegebenen Bedingungen möglich. Die Apotheke muss und kann diese Bedingungen jedoch nicht überprüfen, sodass Sie die Pari NaCl Amp. zulasten der Kasse abgeben dürfen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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