Handelt es sich hier um eine Mischverordnung?

Uns wurde folgende Verordnung zulasten der AOK plus (IK 107299005) vorgelegt:

„10 ! x Urin­bett­beutel

Mull­kompressen 10 x 10 cm , steril 100 Stück

Verordnungs­zeitraum: 3 Monate“.

Das Hilfsmittel­feld „7“ ist angekreuzt. Für uns stellt sich nun die Frage, ob es sich hierbei um eine Misch­verordnung handelt? Ist eine Abgabe beider Artikel auf ein Rezept möglich oder riskieren wir eine Retax?

Kompressen sind ja im eigentlichen Sinn kein Arznei­mittel, sondern ein verordnungs­fähiges Verband­mittel.

Antwort

Für gesetzliche Kassen sind Hilfsmittel auf einem gesonderten Rezeptblatt (Muster 16) getrennt von Arznei- und Verbandmitteln zu verordnen und mit der Ziffer 7 im vorgesehenen Statusfeld (Hilfsmittel) zu kennzeichnen. Grund dafür ist, dass Hilfsmittel nicht budgetiert sind und nicht versehentlich in das Arznei-, Verband- und Heilmittelbudget des Arztes hineingerechnet werden sollen.

Da die Mullkompressen, wie Sie schon schreiben, zu den Verbandmitteln und Pflastern (Medizinprodukt) und nicht zu den Hilfsmitteln gehören, handelt es sich hier wirklich um eine Mischverordnung, die so nicht komplett beliefert werden kann. Beide Produkte können nur auf getrennten Rezepten abgerechnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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