Handelt es sich hier um eine Jumbopackung?

Wir haben ein Rezept über „Mucofalk 100 Btl.“ erhalten.

Laut EDV gibt es Mucofalk-Packungen zu 20 St. (N1) und zu 100 St. (ohne Normgröße).
Wir diskutieren, ob wir nun anstelle der nicht normierten 100er-Packung 5 x 20 St. abgeben müssen. Dabei müsste der Patient aber eine Zuzahlung von 5 x 5 € leisten.

Was ist korrekt?

Antwort

Zur Beantwortung ist ein Blick in die Packungsgrößenverordnung erforderlich. Dann lässt sich beurteilen, ob es sich bei der 100er-Packung um eine nicht abgabefähige Jumbopackung handelt:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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