Handelt es sich hier um eine Doppelverordnung?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Eine Patientin reichte bei uns zwei Rezepte mit gleichem Ausstellungdatum ein: Einmal war Allegro mit zwölf Stück verordnet und einmal Allegro mit sechs Stück. Dürfen beide Rezepte eingelöst werden?
Antwort:
In diesem Fall empfiehlt es sich, kurz Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt zu halten und sich die Rechtmäßigkeit der zwei Rezepte bestätigen zu lassen – nicht dass er versehentlich zwei „gleiche“ Rezepte ausgestellt hat. Die Rücksprache sollte dann auf den Rezepten dokumentiert werden, z. B. „Nach Rücksprache mit dem Arzt keine versehentliche Doppelverordnung, Menge ärztlich gewünscht!“. Der Vermerk ist mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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