Handelt es sich hier um eine Doppelverordnung?

Eine Patientin reichte bei uns zwei Rezepte mit gleichem Ausstellungdatum ein: Einmal war Allegro mit zwölf Stück verordnet und einmal Allegro mit sechs Stück. Dürfen beide Rezepte eingelöst werden?

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung