Handelt es sich bei dieser Sumatriptan-Verordnung um eine unklare Verordnung?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben folgendes Rezept zulasten der Knappschaft erhalten:
„Sumatriptan inject 6 mg N3 x 3 (exakte Menge)“
Die entsprechenden Präparate haben keine Normgröße, es gibt nur eine 2er-Packung und eine 6er-Packung. Dürfen wir dann dreimal die 6er-Packung (PZN 01155153) abgeben?
Antwort
Sumatriptan inject 6 mg ist nicht als N3 im Handel und Sie dürfen nicht ohne weiteres einfach die größte Packung abgeben. Dies gibt die Verordnung leider nicht her.
Es handelt sich also nach Rahmenvertrag um eine unklare Verordnung, die in jedem Fall eine Rücksprache mit dem Arzt erfordert. Die erforderlichen Änderungen dürfen Sie dann selbst vornehmen und das Rezept anschließend beliefern.
7 Abs. 3 Rahmenvertrag
„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papiergebundenen Verordnungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen […]“
- DAP Arbeitshilfe “Packungsgrößenauswahl ab 1. Juli 2019”
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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