Handelt es sich bei dieser Sumatriptan-Verordnung um eine unklare Verordnung?

Wir haben folgendes Rezept zulasten der Knappschaft erhalten:

„Sumatriptan inject 6 mg N3 x 3 (exakte Menge)“

Die entsprechenden Präparate haben keine Normgröße, es gibt nur eine 2er-Packung und eine 6er-Packung. Dürfen wir dann dreimal die 6er-Packung (PZN 01155153) abgeben?

Antwort

Sumatriptan inject 6 mg ist nicht als N3 im Handel und Sie dürfen nicht ohne weiteres einfach die größte Packung abgeben. Dies gibt die Verordnung leider nicht her.

Es handelt sich also nach Rahmenvertrag um eine unklare Verordnung, die in jedem Fall eine Rücksprache mit dem Arzt erfordert. Die erforderlichen Änderungen dürfen Sie dann selbst vornehmen und das Rezept anschließend beliefern.

7 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papiergebundenen Verordnungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen […]“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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