Halsspray – Unterschiedliche Angaben
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Zulasten der AOK Nordost wurde für einen 16-jährigen Jungen Wick Sulagil Halsspray verordnet. Unser PC-System (ASYS) zeigt an, dass die Kasse dies nicht übernimmt. Bei Awinta steht es auch so. Bei einem Kollegen, der Pharmatechnik verwendet, steht, dass die Kasse es auf jeden Fall übernimmt. Ist eine Abgabe möglich oder nicht?
Antwort:
Bei Wick Sulagil Halsspray handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel:
Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nach § 34 SGB V zulasten der GKV abgegeben werden für folgende Personengruppen:
Dabei hat der Apotheker keine Prüfpflicht, ob der Jugendliche unter einer Entwicklungsstörung leidet oder nicht.
Fazit
Im Sinne einer guten Zusammenarbeit kann man selbstverständlich auch Rücksprache mit dem Arzt halten und ihn auf die Einschränkung hinweisen, aber grundsätzlich besteht keine Retax-Gefahr für die Apotheke bei der Abgabe von Wick Sulagil für einen 16-Jährigen.
Stand: August 2016
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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