Halbe Tabletten als Dosierung angegeben – Rabatt-AM nicht teilbar: Was ist zu tun?

Seit die Dosierung Pflichtangabe auf Rezepten ist, stolpern wir immer mal wieder über die Angabe, dass halbe Tabletten eingenommen werden sollen. Oft verordnet der Arzt ein Präparat, das laut Angaben der Taxe gar nicht teilbar ist, bzw. ein Rabattartikel ist nicht teilbar.

Wie sollten wir dann vorgehen?

Antwort

Falls bei solch einer Dosierung durch einen Austausch auf ein Rabattarzneimittel ein Arzneimittel abgegeben werden soll, das nicht teilbar ist, sollten Sie diesen Austausch mittels Pharmazeutischer Bedenken verhindern und ein teilbares Präparat abgeben. Werden nicht teilbare Tabletten geteilt, so ist nicht gewährleistet, dass jede Hälfte die gleiche Menge an Wirkstoff enthält.

Pharmazeutische Bedenken sind durch Angabe der Sonder-PZN sowie einen handschriftlichen Vermerk, abgezeichnet mit Datum und Kürzel, auf dem Rezept zu dokumentieren.

Falls der Arzt eine nicht teilbare Form verordnet hat, sollten Sie dazu nochmals Rücksprache halten und mit dem Arzt besprechen, ob es gegebenenfalls eine andere Verordnungsmöglichkeit (andere Wirkstärke, andere Darreichungsform) gibt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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