Gültigkeit von T-Rezepten – ist das Vorlagedatum entscheidend?
Wir sind uns nicht sicher, in welcher Zeit ein T-Rezept beliefert werden muss. In § 3a AMVV steht, dass eine entsprechende Verschreibung bis zu 6 Tage nach dem Ausstellungsdatum gültig sei.
Bedeutet dies für uns, dass das Arzneimittel bei Vorlage der Verschreibung in der Apotheke am letzten Tag der Gültigkeit noch bestellt und am darauffolgenden Tag abgegeben werden kann (oder auch noch später, falls der Patient es erst später abholt), oder müssen diese Rezepte tatsächlich innerhalb von 6 Tagen beliefert werden – also das Arzneimittel innerhalb von 6 Tagen beim Patienten sein?
Antwort
Das BfArM schreibt zu § 3a Abs. 1 und 4 AMVV Folgendes:
BfArM
„Eine Verschreibung auf einem T-Rezept ist bis zu sechs Tagen nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig (vgl. § 3a Abs. 4 AMVV). Demzufolge muss die Belieferung einer Verschreibung auf dem T-Rezept durch die Apotheke innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erfolgen.“
6 Tage nach Ausstellungsdatum umfasst also insgesamt einen Gültigkeitszeitraum von 7 Tagen. Dabei geht es explizit nicht um eine Vorlagefrist, sondern einen Gültigkeitszeitraum. An anderen Stellen, wo es sich um eine Vorlagefrist handelt, ist dies auch entsprechend formuliert, vgl. § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c BtMVV.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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