Verkürzt sich die Gültigkeit von Kassenrezepten, wenn der letzte Tag auf einen Sonntag fällt?

Wir haben eine Frage zur neuen Gültigkeit von Kassenrezepten. Die Gültigkeit beträgt nun 28 Tage. Wie ist es, wenn der 28. Tag auf einen Sonntag fällt?

Verlängert sich dann die Gültigkeit um einen Tag oder wird sie auf 27 Tage verkürzt?

Antwort

Die neue Rezeptgültigkeit ist in § 11 der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) festgeschrieben:

11 Abs. 4 AM-RL

„Verordnungen dürfen längstens 28 Tage nach Ausstellungs­datum zu Lasten der Kranken­kasse beliefert werden. Die Belieferungs­frist endet auch dann mit dem Ablauf ihres letzten Tages, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.“

Für die Fristberechnung wird der Tag der Ausstellung nicht mitgezählt. Damit darf ein Rezept, das z. B. am Dienstag, den 13.07.2021 ausgestellt wurde, bis Dienstag, den 10.08.2021 beliefert werden. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so gilt auch dieser Tag als Ende der Belieferungsfrist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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