Große Packung nicht lieferbar – ist eine Stückelung mit kleinen Packungen erlaubt?

Uns liegt eine Verordnung über „Levetiracetam Aurobindo 500 mg 200 Tbl“ mit Aut-idem-Kreuz vor. Diese Packungsgröße ist im Moment nicht lieferbar, ein Austausch ist wegen des Aut-idem-Kreuzes nicht erlaubt (und von der Patientin auch nicht gewünscht). Ist es in diesem Fall erlaubt, 2 x 100 Tabletten abzugeben und auch so zu taxieren?

Antwort

Im Falle einer Nichtverfügbarkeit dürfen Sie mit kleineren Packungen bis zur verordneten Menge stückeln. Beachten Sie jedoch, dass die Patientin in diesem Fall auch zweimal, also je Packung, eine Zuzahlung leisten muss.

Ein Vermerk über die Nichtlieferbarkeit sollte zur besseren Nachvollziehbarkeit gegenüber der Kasse sowie auch als „Gedächtnisstütze“ auf dem Rezept aufgebracht werden. 

Falls in solch einem Fall doch ein Austausch auf ein anderes Präparat gewünscht und möglich ist, muss der Arzt zuvor das Aut-idem-Kreuz aufheben. Dies ist allein dem Arzt vorbehalten und darf nicht eigenmächtig von der Apotheke durchgeführt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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