Sind die beiden größeren Packungen von Diemono auf GKV-Rezept abgabe­fähig?

Wir haben eine Frage zu Diemono: Würden Sie uns bitte mit­teilen, ob 3 x 28 St. Diemono PZN 15628891 und 6 x 28 St. Diemono PZN 15891832 abgabe­fähig sind?

Die Darstel­lung in der EDV verun­sichert uns.

Antwort

Diemono hat eine Zulas­sung zur Behandlung der Endometriose. Es handelt sich demnach um ein Gynäkologikum mit den folgenden Norm­bereichen:

Abb.: PZN-Checkplus | Einteilung nach Arzneimittelgruppe

Die Packung zu 6 x 28 Stück ist also eine nicht erstattungs­fähige Jumbo­packung. Die Packung zu 1 x 28 St. fällt in den N1-Bereich und die Packung zu 3 x 28 Stück zwischen den N2- und den N3-Bereich, sodass diese zwar kein Norm­kennzeichen trägt, aber erstattungs­fähig ist.

Falls eine 6er-Packung zulasten der GKV verordnet wäre, müsste beim Arzt ein neues Rezept über eine Nicht­jumbo­packung ausge­stellt werden. Eine Heilung durch die Apotheke ist hier im Normal­fall nicht möglich.

Für den dringenden Fall (Akut­versorgung, Not­dienst) gibt es eine Sonder­regelung in § 17 Rahmen­vertrag:

17 Rahmenvertrag

„Macht ein dringender Fall die unver­zügliche Abgabe eines Fertig­arznei­mittels erforderlich und ist eine Rück­sprache mit dem verordnenden Arzt nicht möglich, gilt: […]

7. Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertig­arznei­mittel festge­legte Mess­zahl, ist nur die nach der geltenden PackungsV aufgrund der Mess­zahl bestimmte größte Packung, ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzu­geben oder die der verordneten Menge nächst­liegende kleinere vorrätige Packungs­größe. § 8 Absatz 1 gilt.“

Ist im dringenden Fall also eine Jumbo­packung zulasten einer GKV verordnet, darf eine Packung, die dem größten definierten Norm­bereich entspricht, oder ein Viel­faches dieser Packung abge­geben werden, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge. Alternativ kann die der verordneten Menge nächst­liegende kleinere vorrätige Packungs­größe abge­geben werden. Für die Abgabe im dringenden Fall ist die Sonder-PZN zu drucken!

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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