Gilt Rhophylac als Impfstoff?

Uns wurde ein Rezept über Rhophylac vorgelegt.

Gehört dieses Arzneimittel zu den Impfstoffen und muss der Arzt dementsprechend das Feld „Impfung“ ankreuzen?

Antwort

Das Paul-Ehrlich-Institut sortiert Rhophylac zur Gruppe der Arzneimittel > Antikörper > Immunglobulinpräparate und nicht in die Gruppe der Impfstoffe. Daher ist davon auszugehen, dass ein Kreuz im Feld 8 für Impfstoffe nicht notwendig ist. Außerdem beginnt der ATC-Code der Impfstoffe mit J 07, hier beginnt er mit J 06. In der Lauer-Taxe sieht das Bild folgendermaßen aus:

Denken Sie daran, die Abgabe gemäß Transfusionsgesetz zu dokumentieren:

17 Abs. 6a ApBetrO

Dokumentationspflicht nach Transfusionsgesetz (TFG)

Bei dem Erwerb und der Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut und Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft sowie Arzneimitteln zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie
sind zum Zwecke der Rückverfolgung folgende Angaben aufzuzeichnen:

  1. die Bezeichnung des Arzneimittels,
  2. die Chargenbezeichnung und die Menge des Arzneimittels,
  3. das Datum des Erwerbs und der Abgabe,
  4. Name und Anschrift des verschreibenden Arztes sowie Name oder Firma und Anschrift des Lieferanten und
  5. Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten oder bei der für die Arztpraxis bestimmten Abgabe der Name und die Anschrift des verschreibenden Arztes.

Dem verschreibenden Arzt sind von der abgebenden Apotheke folgende Angaben zu melden:

  1. die Bezeichnung des Arzneimittels,
  2. die Chargenbezeichnung und die Menge des Arzneimittels,
  3. das Datum der Abgabe und
  4. Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Patienten.“
Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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