Gilt Melatonin als Lifestyle-Arzneimittel?
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Uns liegt ein Rezept über „Melatonin Vitabalans 5 mg 50 Tabletten, PZN 17313275 Diagnose: Schlafstörung, Dos: 0–0–1 steigerbar bis 0–0–2“ vor.
Ist dieses Präparat (verschreibungspflichtig) zulasten der AOK für eine erwachsene Patientin abrechenbar? Es gibt eine Verordnungsvorgabe, die die Behandlung von Schlafstörungen als Kurzzeittherapie bzw. in begründeten Einzelfällen auch länger erlaubt.
Antwort
Beim verordneten Arzneimittel handelt es sich um ein sogenanntes Lifestyle-Arzneimittel, da die einzige zugelassene Indikation für Erwachsene die kurzzeitige Behandlung des Jetlags bei Erwachsenen ist.
Der G-BA hat letztes Jahr beschlossen, dass Melatonin nicht erstattungsfähig ist, wenn es zu „durch die Lebensführung bedingten, kurzzeitigen nichtorganischen Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus“ kommt. Bei der Behandlung des Jetlags handelt es sich nach Auffassung des G-BA um eine Maßnahme zur Förderung der Lebensqualität, die vorübergehend eingesetzt wird. Somit ist das Arzneimittel in die Anlage II der AM-RL „Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Erhöhung der Lebensqualität gemäß § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V (Lifestyle Arzneimittel)“ übernommen worden und damit nicht zulasten der GKV erstattungsfähig:
Der Arzt hat jedoch die Möglichkeit, Patienten, die über 55 Jahre alt sind, ein anderes Melatonin-Arzneimittel aufzuschreiben, wie zum Beispiel Circadin, das als „Monotherapie für die kurzzeitige Behandlung der primären, durch schlechte Schlafqualität gekennzeichneten Insomnie bei Patienten ab 55 Jahre“ zugelassen ist und zulasten der GKV abgegeben werden kann. Hier gelten die Verordnungsvorgaben nach Anlage III der AM-RL für Hypnotika und Sedativa, die Sie in Ihrer Frage bereits genannt haben.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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