Gilt im Sprech­stunden­bedarf der Rahmen­vertrag?

Wir haben eine Sprech­stunden­bedarfs­ver­ordnung über 2 x 10 Repevax erhalten.

Es gibt eine 20er-Packung, die günstiger ist. Gilt der aktuelle Rahmen­vertrag auch für die Sprech­stunden­bedarfs­be­lieferung? Danach dürften wir nur (wie verordnet) zwei 10er-Packungen beliefern und keine 20er-Packung.

Wie gehen wir richtig vor?

Antwort

Der Rahmen­vertrag gilt nicht für den Sprech­stunden­bedarf, dafür gibt es in jedem KV-Bereich eigene Sprech­stunden­bedarfs­ver­ein­barungen. Beim Sprech­stunden­bedarf muss üblicher­weise das Wirtschaftlich­keits­gebot gewahrt werden. In der Impf­stoff­ver­einbarung, die in Ihrem Bereich gilt, ist zu lesen:

Impfstoffvereinbarung

„Wirtschaftliche Packungs­größen und wirt­schaftliche Bezugs­möglichkeiten sollen bevor­zugt werden.“

Daher sollte im vor­liegenden Fall die günstigere 20er-Packung beliefert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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