Gilt im Sprechstundenbedarf der Rahmenvertrag?
Wir haben eine Sprechstundenbedarfsverordnung über 2 x 10 Repevax erhalten.
Es gibt eine 20er-Packung, die günstiger ist. Gilt der aktuelle Rahmenvertrag auch für die Sprechstundenbedarfsbelieferung? Danach dürften wir nur (wie verordnet) zwei 10er-Packungen beliefern und keine 20er-Packung.
Wie gehen wir richtig vor?
Antwort
Der Rahmenvertrag gilt nicht für den Sprechstundenbedarf, dafür gibt es in jedem KV-Bereich eigene Sprechstundenbedarfsvereinbarungen. Beim Sprechstundenbedarf muss üblicherweise das Wirtschaftlichkeitsgebot gewahrt werden. In der Impfstoffvereinbarung, die in Ihrem Bereich gilt, ist zu lesen:
Impfstoffvereinbarung
„Wirtschaftliche Packungsgrößen und wirtschaftliche Bezugsmöglichkeiten sollen bevorzugt werden.“
Daher sollte im vorliegenden Fall die günstigere 20er-Packung beliefert werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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