Gilt ein Aut-idem-Kreuz bei Präparaten desselben Herstellers?

Bei uns ergibt sich für zwei verschiedene Präparate dieselbe Frage zur Abgabe:

Rezept 1: „Xalatan 3 x 2,5 ml AT“, verordnet mit Aut-idem-Kreuz zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 101377508).
 Hier gibt es ein rabattiertes Generikum, das ebenfalls wie das Original von Pfizer angeboten wird.
Rezept 2: „Viani 25 µg/125 µg DA 120 Hub“, verordnet mit Aut-idem-Kreuz zulasten der AOK Nordwest (IK 101317004).
 Hier ist ebenfalls ein aut-idem-fähiges Rabattarzneimittel desselben Herstellers erhältlich.

Wir haben uns gefragt, ob wir ein Aut-idem-Präparat desselben Herstellers wie beim verordneten Arzneimittel abgeben dürften, denn offenbar kommen die Präparate ja aus demselben Hause?

Antwort:

Das Aut-idem-Kreuz verbietet den Austausch auf aut-idem-konforme Generika. Darum dürfen in beiden Fällen nicht die rabattierten Generika abgebeben werden, selbst wenn es Präparate desselben Herstellers sind.

Ein Austausch trotz gesetztem Aut-idem-Kreuz ist nur zwischen Originalen und bezugnehmenden Importen erlaubt – und verpflichtend, wenn es hier Rabattverträge gibt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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