Gilt ein Aut-idem-Kreuz bei Präparaten desselben Herstellers?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Bei uns ergibt sich für zwei verschiedene Präparate dieselbe Frage zur Abgabe:
Rezept 1: | „Xalatan 3 x 2,5 ml AT“, verordnet mit Aut-idem-Kreuz zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 101377508). |
Hier gibt es ein rabattiertes Generikum, das ebenfalls wie das Original von Pfizer angeboten wird. | |
Rezept 2: | „Viani 25 µg/125 µg DA 120 Hub“, verordnet mit Aut-idem-Kreuz zulasten der AOK Nordwest (IK 101317004). |
Hier ist ebenfalls ein aut-idem-fähiges Rabattarzneimittel desselben Herstellers erhältlich. |
Wir haben uns gefragt, ob wir ein Aut-idem-Präparat desselben Herstellers wie beim verordneten Arzneimittel abgeben dürften, denn offenbar kommen die Präparate ja aus demselben Hause?
Antwort:
Das Aut-idem-Kreuz verbietet den Austausch auf aut-idem-konforme Generika. Darum dürfen in beiden Fällen nicht die rabattierten Generika abgebeben werden, selbst wenn es Präparate desselben Herstellers sind.
Ein Austausch trotz gesetztem Aut-idem-Kreuz ist nur zwischen Originalen und bezugnehmenden Importen erlaubt – und verpflichtend, wenn es hier Rabattverträge gibt.
- DAP-Arbeitshilfe „Rabattverträge bei Rezepten mit Aut-idem-Kreuz“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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