Gilt die Substitutionsausschlussliste bei diesem Rezept?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wie müssen wir bei diesem Rezept die Rabattverträge umsetzen?
Muss im Hinblick auf die Substitutionsausschlussliste überhaupt ausgetauscht werden?
Rezeptdaten:
Krankenkasse: KN Knappschaft (IK 103505006)
„Hydromorphon AL 16 mg RET N3 100 St., Dos. gem. schriftl. Anw.”
Antwort:
Bei einer Recherche mit der Lauer-Taxe Online (Stand 01.08.2017) werden die folgenden drei Rabattartikel ausgehend von der Verordnungszeile „Hydromorphon AL 16 mg RET N3“ angezeigt:
Hydromorphon steht auf der Substitutionsausschlussliste, allerdings unter Berücksichtigung der Applikationshäufigkeit: Hydromorphon-Retardtabletten sind mit 24-Stunden- und 12-Stunden-Retardierung im Handel. Präparate mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit dürfen gemäß Anlage VII Teil B Arzneimittel-Richtlinie (Substitutionsausschlussliste) nicht gegeneinander ausgetauscht werden.
Da nur der Austausch von Hydromorphon-Präparaten mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit ausgeschlossen wurde, ist der gegenseitige Austausch von Präparaten mit identischer Applikationshäufigkeit weiterhin erlaubt. Deshalb müssen innerhalb von Arzneimittelgruppen mit gleicher Applikationshäufigkeit auch weiterhin die Rabattverträge beachtet werden.
Bei der Aut-idem-Suche sollte die EDV dies auch korrekt umsetzen und nur solche Präparate anzeigen, die auch gegeneinander austauschbar sind. Darum müssen Sie in Ihrem Fall ein rabattiertes Präparat (Heumann, betapharm oder Puren) anstelle des verordneten abgeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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