Gilt der Rahmenvertrag auch für Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse?

Wie sollen wir mit Rezepten zulasten der Postbeamtenkrankenkasse verfahren?

Gilt hier auch der neue Rahmenvertrag?

Antwort

Der Rahmenvertrag wird zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen. Somit hat der Rahmenvertrag für alle gesetzlichen Kassen Gültigkeit.

Da die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) keine gesetzliche Kasse ist, findet der Rahmenvertrag keine Anwendung. Zu beachten ist allerdings der Arzneiliefervertrag zwischen PBeaKK und DAV (Stand 2011). Hier ist zum Beispiel geregelt, dass Apotheken nicht prüfen müssen, ob das verordnete Mittel zulasen der PBeaKK abgabefähig ist (vgl. § 4 Abs. 2 Arzneiliefervertrag PBeaKK).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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