Gilt das Wirtschaftlichkeits­gebot auch bei Rabatt­verträgen?

Uns ist bei der Abgabe von Lenalidomid accord 10 mg 21 St. aufge­fallen, dass sich die Preis­spanne der einzelnen Rabatt­partner stark unter­scheidet.

Wir haben uns deswegen die Frage gestellt, ob wir inner­halb der Rabatt­partner eben­falls die Wirtschaft­lichkeit beachten müssen oder ob wir frei wählen dürfen.

Antwort

Laut § 11 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt Folgendes:

11 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Treffen die Voraus­setzungen nach Sätze 1 und 2 bei einer Kranken­kasse für mehrere rabatt­be­günstigte Fertig­arznei­mittel zu, kann die Apotheke unter diesen wählen.“

Die Apotheke darf also unter den Rabatt­artikeln frei wählen, unab­hängig vom Preis. Da die Höhe der gewährten Rabatte nicht bekannt ist, kann davon ausge­gangen werden, dass jeder Rabatt­artikel für die Kasse wirtschaftlich ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung