Gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot auch bei Rabattverträgen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns ist bei der Abgabe von Lenalidomid accord 10 mg 21 St. aufgefallen, dass sich die Preisspanne der einzelnen Rabattpartner stark unterscheidet.
Wir haben uns deswegen die Frage gestellt, ob wir innerhalb der Rabattpartner ebenfalls die Wirtschaftlichkeit beachten müssen oder ob wir frei wählen dürfen.
Antwort
Laut § 11 Abs. 1 Rahmenvertrag gilt Folgendes:
11 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Treffen die Voraussetzungen nach Sätze 1 und 2 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Fertigarzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen wählen.“
Die Apotheke darf also unter den Rabattartikeln frei wählen, unabhängig vom Preis. Da die Höhe der gewährten Rabatte nicht bekannt ist, kann davon ausgegangen werden, dass jeder Rabattartikel für die Kasse wirtschaftlich ist.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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