Gilt bei Rabattarzneimitteln auch der Preisanker?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu einem Rezept zulasten der AOK Sachsen-Anhalt. Verordnet wurde „Apidra Solostar 100 E/ml 10 x 3 ml N2 PZN 12532340“, es handelt sich dabei um einen Import. Rabattartikel ist das Original, welches aber über dem Preisanker liegt.
Müssen wir bei Abgabe von Rabattarzneimitteln den Preisanker berücksichtigen oder darf das teurere Original abgegeben werden?
Antwort
Nach § 11 des Rahmenvertrags hat die Abgabe eines Rabattartikels immer Vorrang, auch wenn dieser über dem Preisanker liegt. Wenn es mehrere rabattierte Artikel gibt, die teils über und teils unter dem Preisanker liegen, dürfen Sie dennoch frei unter allen Rabattartikeln wählen. Letztlich lassen sich die tatsächlichen Preise der Rabattarzneimittel auch nicht beurteilen, da die Rabattpreise nicht in der EDV hinterlegt sind. Der Preisanker findet erst Anwendung, wenn es keine Rabattartikel gibt. Daher können und müssen Sie in diesem Fall das rabattierte Original abgeben.
- DAP Merkblatt „Der neue Rahmenvertrag“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung