Gilt bei Rabattarzneimitteln auch der Preisanker?

Wir haben eine Frage zu einem Rezept zulasten der AOK Sachsen-Anhalt. Verordnet wurde „Apidra Solostar 100 E/ml 10 x 3 ml N2 PZN 12532340“, es handelt sich dabei um einen Import. Rabattartikel ist das Original, welches aber über dem Preisanker liegt.

Müssen wir bei Abgabe von Rabattarzneimitteln den Preisanker berücksichtigen oder darf das teurere Original abgegeben werden?

Antwort

Nach § 11 des Rahmenvertrags hat die Abgabe eines Rabattartikels immer Vorrang, auch wenn dieser über dem Preisanker liegt. Wenn es mehrere rabattierte Artikel gibt, die teils über und teils unter dem Preisanker liegen, dürfen Sie dennoch frei unter allen Rabattartikeln wählen. Letztlich lassen sich die tatsächlichen Preise der Rabattarzneimittel auch nicht beurteilen, da die Rabattpreise nicht in der EDV hinterlegt sind. Der Preisanker findet erst Anwendung, wenn es keine Rabattartikel gibt. Daher können und müssen Sie in diesem Fall das rabattierte Original abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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