Gibt es im Rahmenvertrag eine neue Regelung zum Stückeln?

Uns liegt ein Rezept über „InfectoScab 3 x 30 g“ vor. Wie ist die Verordnung korrekt zu beliefern? Mit 3 x 30 g oder mit folgender Stückelung: 1 x 30 g + 1 x 60 g? So könnte man dem Patienten einen Teil der Zuzahlung ersparen. Gibt es dazu eine eindeutige Regelung im neuen Rahmenvertrag?

Antwort

In § 8 des Rahmenvertrags ist in der neuesten Fassung vom 01.04.2020 noch einmal Folgendes präzisiert worden:

8 Abs. 1 Packungsgrößen

Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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