Gibt es für Wundpflaster einen gesonderten Liefervertrag?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt ein Rezept über „Gota Por Pu Wf 10 x 6 cm Ste Gothaplas PFL 50 St.“ vor. Der Patient soll diese Pflaster zur Wundversorgung nach einer Darm-OP verwenden.
Übernimmt die DAK die Kosten? Muss man eventuell vorher einem Vertrag beitreten?
Antwort
Pflaster und Verbandstoffe werden von den gesetzlichen Kassen erstattet. Sie müssen dazu keinem gesonderten Vertrag beitreten. Je nach Krankenkasse und Abrechnungsbezirk gibt es definierte Vertragspreise, die sie der Apotheken-EDV entnehmen können. Danach ergibt sich dann auch die Zuzahlung des Patienten.
- DAP Arbeitshilfe „Medizinprodukte auf GKV-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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