Gibt es für 4-Hydroxybuttersäure eine Höchstmenge?

Wir sind bei folgendem BtM-Rezept unsicher: Verordnet wurde 4 x Xyrem 180 ml. Ein „A“ ist auf dem Rezept zu finden und die Dosierung lautet „Dosierung laut schriftlicher Anweisung (4,5 und 4,0 Gramm pro Nacht)“. Können wir dieses Rezept beliefern?

Der Wirkstoff (Gamma­hydroxy­butter­säure) ist nicht auf der Höchst­mengen­liste für BtM zu finden.

Antwort

Betäubungs­mittel im Sinne des Betäubungs­mittel­gesetzes sind die in den Anlagen I bis III aufge­führten Stoffe und Zubereitungen. Dabei sind in Anlage I die nicht verkehrs­fähigen Betäubungs­mittel, in Anlage II die verkehrs­fähigen, aber nicht verschreibungs­fähigen Betäubungs­mittel und nur in Anlage III die verkehrs­fähigen und verschreibungs­fähigen Betäubungs­mittel gelistet.

In Anlage III des BtMG ist auch Gammahydroxybuttersäure mit dem IUPAC-Namen 4-Hydroxybutansäure gelistet.

Nicht für alle BtM sind Höchstmengen definiert, diese sind in § 2 BtMVV zu finden. Daher sind für die Verordnung von Xyrem keine Höchstmengen zu beachten. Das Rezept kann daher beliefert werden (sofern alle Formalien korrekt umgesetzt wurden).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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