Gibt es für 4-Hydroxybuttersäure eine Höchstmenge?
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Wir sind bei folgendem BtM-Rezept unsicher: Verordnet wurde 4 x Xyrem 180 ml. Ein „A“ ist auf dem Rezept zu finden und die Dosierung lautet „Dosierung laut schriftlicher Anweisung (4,5 und 4,0 Gramm pro Nacht)“. Können wir dieses Rezept beliefern?
Der Wirkstoff (Gammahydroxybuttersäure) ist nicht auf der Höchstmengenliste für BtM zu finden.
Antwort
Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sind die in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Dabei sind in Anlage I die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel, in Anlage II die verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel und nur in Anlage III die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel gelistet.
In Anlage III des BtMG ist auch Gammahydroxybuttersäure mit dem IUPAC-Namen 4-Hydroxybutansäure gelistet.
Nicht für alle BtM sind Höchstmengen definiert, diese sind in § 2 BtMVV zu finden. Daher sind für die Verordnung von Xyrem keine Höchstmengen zu beachten. Das Rezept kann daher beliefert werden (sofern alle Formalien korrekt umgesetzt wurden).
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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