Gibt es Einschränkungen bei der Verwendung von Korrekturetiketten?
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Wir haben einen „Fehldruck“ bei einem Entlassrezept produziert und überlegen jetzt, ob man auch auf solchen Rezepten die Korrekturetiketten für normale Kassenrezepte anwenden darf.
Gibt es für diese Etiketten eine Anwendungsbeschränkung bei bestimmten Rezeptformen?
Antwort
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie Korrekturen auf dem Rezept nicht mit einem Korrekturroller durchführen. Zulässig sind die in der Technischen Anlage 2 vorgesehenen Korrekturetiketten. Anwendungsbeschränkungen der Korrekturetiketten sind uns nicht bekannt.
In der Technischen Anlage 2 (Stand 19.03.2014) findet man Folgendes (ebenfalls keine Einschränkung für spezielle Rezepte):
1.13 Verwendung von Aufklebern
„In den Fällen einer
a. notwendigen Korrektur einer Fehlbedruckung im so genannten Apothekenfeld (zum Apothekenfeld siehe ‚Verbindliches Muster‘ im Anhang) oder
b. Abgabe von parenteralen Zubereitungen nach Ziffer 4.14 der Technischen Anlage 1 zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V kann die Apotheke das Apothekenfeld der Vorderseite des Verordnungsblattes mit einem Aufkleber-Etikett überdecken. Der Aufkleber ist von der Apotheke unten rechts über die Ecke des Aufklebers und gleichzeitig auf das Verordnungsblatt gehend mit zu signieren (Handzeichen).
Im Falle einer Verwendung nach Satz 1 Buchstabe b. wird der Aufkleber durch den Hash-Wert elektronisch signiert. Es sind ausschließlich Aufkleber zu verwenden, die sich aufgrund ihrer Klebeeigenschaft untrennbar mit dem Verordnungsblatt verbinden und den Abmessungen der Felder nach dem Vordruckmuster 16 gemäß Anhang zu dieser Anlage entsprechen. Dabei müssen der Aufkleber und die Angaben darauf die Anforderungen an die Maschinenlesbarkeit nach den Bestimmungen dieser Anlage gewährleisten. Das Aufkleber-Etikett hat folgende Felder zu überdecken:
- Apotheken-Nummer / IK
- Zuzahlung und Gesamt-Brutto
- die Verordnungszeilen 1 bis 3 für die Bedruckung der Arzneimittel- / Hilfsmittel-Nr. mit Faktor und Taxe.“

Daher ist davon auszugehen, dass Sie diese Korrekturetiketten auch auf einem Entlassrezept verwenden dürfen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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