Gibt es eine Liefer­eng­pass­pauschale bei E-Rezepten?

Wir haben ein E-Rezept über Carbamazepin 300 mg 200 Stück. Lieferbar ist nur die 100-Stück-Packung. Von daher würden wir gerne das Engpass­gesetz mit Stückelung 2 x 100 Stück anwenden.

Im System haben wir das mit dem Schlüssel „Abweichung der Menge“ hinbe­kommen. Jedoch ist es nicht möglich, die Liefer­eng­pass­pauschale zu ergänzen.

Ist dies denn überhaupt bei E-Rezepten möglich?

Antwort

Für die Liefer­eng­pass­pauschale gibt es bei E-Rezepten folgende Übergangs­regelung:1

Pressemitteilung der ABDA vom 04.08.2023

„[…]
Bei der Abrechnung des E-Rezeptes wird eine mögliche Nicht­verfüg­bar­keit schon heute digital abge­bildet. Das Waren­wirtschafts­system der Apotheken ergänzt im Abgabe­daten­satz hinter der abge­gebenen PZN eine neue Abgabe­zeile mit dem Sonder­kenn­zeichen ‚Liefer­eng­pass‘ und dem Preis in Höhe von 50 Cent netto plus 10 Cent Umsatz­steuer.
[…]“

Wir empfehlen Ihnen bei Ihrem Software­anbieter nachzu­­fragen, wie das bei Ihrem System umge­­setzt wurde.


1 Pressemitteilung der ABDA vom 04.08.2023 „Übergangslösung bei Lieferengpass-Pauschale vereinbart“, https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/uebergangsloesung-bei-lieferengpass-pauschale-vereinbart/

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung