Gibt es eine Lieferengpasspauschale bei E-Rezepten?
Wir haben ein E-Rezept über Carbamazepin 300 mg 200 Stück. Lieferbar ist nur die 100-Stück-Packung. Von daher würden wir gerne das Engpassgesetz mit Stückelung 2 x 100 Stück anwenden.
Im System haben wir das mit dem Schlüssel „Abweichung der Menge“ hinbekommen. Jedoch ist es nicht möglich, die Lieferengpasspauschale zu ergänzen.
Ist dies denn überhaupt bei E-Rezepten möglich?
Antwort
Für die Lieferengpasspauschale gibt es bei E-Rezepten folgende Übergangsregelung:1
Pressemitteilung der ABDA vom 04.08.2023
„[…]
Bei der Abrechnung des E-Rezeptes wird eine mögliche Nichtverfügbarkeit schon heute digital abgebildet. Das Warenwirtschaftssystem der Apotheken ergänzt im Abgabedatensatz hinter der abgegebenen PZN eine neue Abgabezeile mit dem Sonderkennzeichen ‚Lieferengpass‘ und dem Preis in Höhe von 50 Cent netto plus 10 Cent Umsatzsteuer.
[…]“
Wir empfehlen Ihnen bei Ihrem Softwareanbieter nachzufragen, wie das bei Ihrem System umgesetzt wurde.
Weiterführende Links:
1 Pressemitteilung der ABDA vom 04.08.2023 „Übergangslösung bei Lieferengpass-Pauschale vereinbart“, https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/uebergangsloesung-bei-lieferengpass-pauschale-vereinbart/
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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