Gibt es bei der Freien Heilfürsorge eine Importquote?

Uns liegt ein „Hochpreiser“ zulasten der Freien Heilfürsorge vor. Es wurde das Original bestellt, obwohl 15/15-Importe lieferbar sind (keine Rabattverträge vorhanden). Wie verhält es sich mit der zu beachtenden Importquote bei der Freien Heilfürsorge als Kostenträger? Gibt es bei diesen auch eine Importquote, die einzuhalten ist? Leider haben wir dazu keinerlei Rechtsgrundlage gefunden.

Antwort

Die Importquote ist im Rahmenvertrag, der zwischen dem Spitzen­verband Bund der Kranken­kassen, Berlin („GKV-Spitzenverband“) und dem Deutschen Apotheker­verband e. V. geschlossen wurde, vereinbart.

Da die Freie Heilfürsorge der Polizei nicht zu den gesetzlichen Kranken­kassen (GKV) gehört, muss hier die Import­quote nicht berücksichtigt werden.
Für die GKV gilt: Falls eine geforderte Import­quote bei einer Kasse pro Quartal nicht erfüllt wird, kommt es nicht zu einer „klassischen“ Retaxierung, sondern zu einem Malusabzug in Höhe der nicht erfüllten Wirtschaftlichkeits­reserve.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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